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Corona - Hygienekonzept

NFV-Logo

 

Hygienekonzept für Spiele und Training mit Publikumsverkehr im Amateurbereich


Alle Inhalte ergeben sich aus dem Muster-Hygienekonzept des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“.


Es ist zu beachten, dass vereinzelte allgemeine Empfehlungen nicht aufgeführt werden, da diese als allgemeine Leitplanken des DFB nicht zwingend in unser Konzept aufgenommen werden können. Es ist eine individuelle Prüfung aller Punkte vorgenommen worden. Eine Anpassung, Reduzierung und/oder Ergänzung anhand eigener Rahmenbedingungen und lokaler Verordnungen ist erfolgt.


Hygienekonzept Germania Walsrode 1916 e.V. Trainings- Spielbetrieb Amateurfußball


Vereins-Informationen


Ansprechpartner*in für Hygienekonzept:
Michael Dröscher
E-Mail:
Kontaktnummer 0151-46455744


Adresse Sportstätte:
Germania Walsrode von 1916 e.V.
Stadion Am Grünenthal
Verdener Straße 78,29664 Walsrode
Walsrode, 03.09.2020

Grundsätze
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme,dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist. Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.


1. Allgemeine Hygieneregeln
Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen
außerhalb des Spielfelds.
In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
• Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
• Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
• Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden) und/oder
Desinfizieren der Hände.
• Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.


2. Verdachtsfälle Covid-19
Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand. Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
o Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome o Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen
Haushalt vorliegen. Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.


3. Organisatorisches
Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben. Ansprechpartner*in für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Michael Dröscher. Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden Rahmenbedingungen des Vereins Germania Walsrode 1916 e.V. und der Sportstätte Stadion Am Grünenthal, Verdener Straße 78, 29664 Walsrode mit den lokalen Behörden abgestimmt. Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet. Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen. Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen. Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.


4. Zonierung
Zone 1 Innenraum/Spielfeld

 

• In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
o Spieler*innen
o Trainer*innen/Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen o Sanitäts- und Ordnungsdienst
o Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
o Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)


Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten Punkten betreten und verlassen. Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt. Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z. B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.


Zone 2 Umkleidebereiches
• In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
o Spieler*innen
o Trainer*innen/Funktionsteams
o Schiedsrichter*innen
o Michael Dröscher Ansprechpartner*in für Hygienekonzept


Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase Schutz. Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen. Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung. Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.


Zone 3 Publikumsbereich (im Außenbereich)


• Die Zone 3 Publikumsbereich im Außenbereich) bezeichnet sämtliche Bereiche der
Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind. Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über den offiziellen Eingang an der Verdener Straße 78, 29664 Walsrode. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
• Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und
Ausgang der Sportstätte. Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf- /angebracht:
o Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen o Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage o Abstandsmarkierungen auf Zuschauer*innenplätzen
o Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
• Unterstützend werden Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln genutzt.


5. Trainingsbetrieb


Grundsätze
• Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die
Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts. Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten. Das Trainingsangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training erfolgt, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
• Die Trainer*innen dokumentieren die Trainingsbeteiligung je Trainingseinheit.

 

In der Sportstätte
• Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn eigenes Training geplant ist. Zuschauende  Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich. Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.


6. Spielbetrieb


• der Spielbetrieb ist bei Einhaltung der Zonen möglich.
• im gesamten Innenbereich der Sportanlage (sämtliche Gebäude und auf Zuwegungen) besteht eine uneingeschränkte Maskenpflicht für Spieler, Funktionsteams und Zuschauer
• die Maske darf nur am Sitz-, Stehplatz abgenommen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter gewährleistet ist.
• Spieler sind von der Maskenpflicht während des Spiels befreit, nicht jedoch die Auswechselspieler auf der Reservebank, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann.


7. Einschätzung des Infektionsrisikos


Germania Walsrode 1916 e.V. sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.


8. Hinweis Vertragsspieler*innen & bezahlte Trainer*innen


Der Verein Germania Walsrode 1916 e.V. ist der Arbeitgeber. Dieser trägt die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Arbeitsschutz- und Infektionsschutzmaßnahmen für seine Arbeitnehmer*innen. Notwendige oder sinnvolle Maßnahmen können sich aus dem SARS-CoV2 Arbeitsschutzstandard des BMAS sowie ergänzender Regeln und Handlungsempfehlungen, z. B. der VBG, ergeben. Folgende Maßnahmen sind (aktuell) verpflichtend:


Unterweisung zum Hygienekonzept
Bereitstellung von notwendigem Mund-Nase-Schutz
Ermöglichen/Anbieten von arbeitsmedizinischer Vorsorge, die auch telefonisch
erfolgen kann
• Individuelle Beratung zu besonderen Gefährdungen aufgrund
Vorerkrankungen
• Besprechung von Ängsten und psychischer Belastung
• Vorschlag von geeigneten verstärkten Schutzmaßnahmen, wenn die Arbeitsschutzmaßnahmen des Konzeptes nicht weitreichend genug sind Im Falle eines Infektionsverdachts ist von einer Arbeitsunfähigkeit der Arbeitnehmer*innen auszugehen, bis eine ärztliche Abklärung des Verdachts erfolgt ist.

 

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