Spielbetrieb G-Junioren/-innen U7

Die G-Junioren/ -innen nehmen nicht am Punktspiel- und Pokalspielbetrieb
teil.

 

(Auszug aus der Ausschreibung Spielbetrieb 2017/18  - Jugendausschuss/Heidekreis-)


17.1.2 Anstelle des Punktspielbetriebes werden vom KJA (Kreisjugendausschuss) wechselnde Staffeln zusammengestellt. Diese bestreiten Kurzturniere im Modus „Jeder gegen Jeden“.


17.1.3 Die Spielpläne werden durch den KJA erstellt.


17.1.4 Es wird angestrebt, dass jeder Verein mit einer gemeldeten G-Junioren/-innen - Mannschaft einmal Ausrichter eines Kurzturniers sein wird. Am letzten Spieltag werden alle Kurzturniere an einem Ort gespielt. Bewerbungen hierfür sind an den KJA zu richten.


17.1.5 Die G-Junioren/-innen -Kurzturniere sind Pflichtveranstaltungen. Der Verzicht oder das Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Kurzturnier zieht eine Verwaltungsstrafe nach sich.


17.1.6 Für alle Mannschaften sind Spielberichte zu fertigen. Der Veranstalter ist verpflichtet -, die korrekt ausgefüllten Spielberichte und die Spielpläne mit den Ergebnissen dem zuständigen Staffelleiter bis spätestens vier Tage nach Abschluss des Turniers zukommen zu lassen. Außerdem hat er die Ergebnisse per Email am Tage der Durchführung an den zuständigen Staffelleiter zu melden. Eine Eingabe ins DFBNet erfolgt nicht.


17.1.7 Die Kurzturniere werden nach den Regeln der „Fair Play Liga“ und den Bestimmungen des NFV zur Durchführung von G-Junioren/-innen – Turniere ausgetragen:


17.1.8 Die G-Junioren/-innen -Mannschaften bestehen aus fünf Feldspielern und einem Torwart. Es können beliebig Auswechselspieler/ -innen eingesetzt werden.


17.1.9 Der Spielplan eines Turniertages ist so anzulegen, dass die maximale Spielzeit von 80 Minuten je Mannschaft nicht überschritten wird.


17.1.10 Die Spiele werden ohne Schiedsrichter ausgetragen. Die Spieler/ -innen treffen die Entscheidung auf dem Platz selbst. Es wird den Vereinen freigestellt, einen Schiedsrichter einzusetzen, der die Grundregeln (Einwurf, Abstoß/Abschlag, Eckball, im Ausnahmefall Freistoß) überwacht und den Kindern auf dem Platz im Rahmen der Grundlagenausbildung erklärt.

 

17.1.11 Die Mannschaftsverantwortlichen geben nur die nötigsten Anweisungen.


17.1.12 Die Zuschauer halten sich in einer Eltern- und Fanzone auf, die mindestens 5 Meter Abstand zum Spielfeld hat. Das Großfeld, auf dem sich diese Spielfläche befindet, darf durch Zuschauer nicht betreten werden. Diese Regel gilt auch für mitgereiste Eltern.